Neues Vergabegetz tritt mit 01.07.2023 in Kraft
28.06.2023
Das neue staatliche Vergabegesetz GvD Nr. 36/2023 tritt mit 01.07.2023 in Kraft. Der Südtiroler Landtag hat reagiert und entsprechend das eigene Landesvergabegesetz Nr. 16/2015 an die staatlichen Bestimmungen angepasst. Es geht bei den Änderungen vor allem um die Umsetzung staatlicher Vorschriften zur Vereinfachung der Auftragsvergabe. Der Enstprechende Landesgesetzentwurf Nr. 140/2023 wurde vom Landtag genehmigt. Siehe dazu auch die Pressemitteilung vom 10.06.2023 . Die Südtiroler Landesregierung hat inzwischen auch bereits einige verbindliche Anwendungsrichtlinien zum Landesgesetz über die öffentliche Auftragsvergabe erlassen welche ab 01.07.2023 wirksam sind. Weitere Infos zu den wichtigsten Neuerungen folgen.