Landesregierung genehmigt neues Richtpreisverzeichnis 2023

02.04.2023

Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 291 vom 31.03.2023 wurde die Richtpreisverzeichnisse für Hoch- und Tiefbauten und die allgemeinen technischen Vertragsbestimmungen für das Jahr 2023 genehmigt. Die Gültigkeit des Richtpreisverzeichnisses endet jedes Jahr am 31. Dezember, kann aber vorübergehend bis zum 30. Juni des darauffolgenden Jahres für Vergabeverfahren verwendet werden, dessen Projekte vor diesem Datum genehmigt wurden. Downloads: Hochbauarbeiten [MS EXCEL 7138 KB] Hochbauarbeiten [PDF 9228 KB] Tiefbauarbeiten [MS EXCEL 4751 KB] Tiefbauarbeiten [PDF 6861 KB] Allgemeine Technische Vertragsbestimmungen 2023 [PDF 6873 KB] Siehe auch Mitteilung auf dem Bauservice-Portal (Kundenbereich). AOV-Rundschreiben Nr. 3/2023