Anpassung der Beiträge der Aufsichtsbehörde ANAC ab 01.04.2023
28.03.2023
Die von Vergabestellen und Wirtschaftsteilnehmern zu zahlenden Ausschreibungsabgaben zur Selbstfinanzierung der Aufsichtsbehörde ANAC wurden mit Beschluss von ANAC Nr. 621 vom 20. Dezember 2022 neu festgelegt. Für Verfahren, die ab dem 1. April 2023 veröffentlicht werden, gelten für die Wirtschaftsteilnehmer folgene neue Beiträge: <150.000 Frei ≥ 150.000 < 300.000 € 18,00 ≥ 300.000 < 500.000 € 33,00 ≥ 500.000 < 800.000 € 77,00 ≥ 800.000 < 1.000.000 € 90,00 ≥ 1.000.000 < 5.000.000 € 165,00 ≥ 5.000.000 < 20.000.000 € 220,00 ≥ 20.000.000 € 560,00 Siehe Rundschreiben AOV vom 07.03.2023 ANAC - delibera n. 621 del 20 dicembre 2022