Zwischenjährliche Edition 2022 der Richtpreisverzeichnisse von Landesregierung genehmigt - Aktualisierung der Richtpreisverzeichnisse 2022 – DL 50/2022
11.08.2022
Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 547 vom 02/08/2022 und Nr. 566 vom 09.08.2022 wurde die zwischenjährliche Aktualisierung der Richtpreisverzeichnisse 2022 genehmigt. Die Dokumente und die Preise in Excelformat sind hier abrufbar. Im Moment steht für die Einsichtnahme, aufgrund der knappen zur Verfügnung stehenden Zeit, nur die Tabellarische Form zur Verfügung. So bald als möglich wird auch die WEB-Version zur Verfügung gestellt werden. Im aktualisierten Richtpreisverzeichnis 2022, in Excel-format, werden zusätzlich zu den Preisen der einzelnen Positionen auch die prozentuelle Änderung des Preises im Vergleich zum Richtpreisverzeichnis 2022 wiedergegeben. Das aktualiseirte Richtpreisverzeichnisse ist bis zum 31. Dezember 2022 gültig und kann vorübergehend für Ausschereibungsprojekte deren Genehmigung innerhalb dieses Zeitraums erfolgt ist bis zum 31. März 2023 verwendet werden. Siehe auch die Vollinhaltliches Rundschreiben AOV Nr. 8/2022 Mitteilung auf dem Bauservice-Portal (Kundenbereich). Aktualisiertes Richtpreisverzeichnis im Format Excel Rundschreiben AOV 9/2022 betreffend die Modalitäten zur Berechnung der Preisanpassungen vonseiten der Vergabestellen im Besonderen die Aufgaben des Bauleiters (in italienischer Sprache) Beispiel Berechnung Rundschreiben AOV 10/2022 betreffend die Positinen die sich auf bloße Arbeitskraft beziehen Beispiele von Positionen mit ausschliesslicher Arbeitskraft [PDF 224 KB]