Steuerbegünstigungen: Ab 2023 SOA-Zertifizierung für Bauarbeiten vorgeschrieben

14.06.2022

Für Unternehmen, die private Arbeiten ausführen, die für die sogenannten Steuerbegünstigungen "Bonus edilizi" in Höhe von mehr als 516.000 EUR in Frage kommen, wird ab dem 1. Januar 2023 die Verpflichtung zum Besitz des SOA-Zertifikats obligatorisch sein. Dies sieht das Gesetz Nr. 51 vom 20. Mai 2022 vor, das im Amtsblatt Nr. 117 vom 20.05.2022 veröffentlicht wurde. Ab dem Jahr 2023 gelten daher für die Inanspruchnahme des Ecobonus für Bauvorhaben, die den Betrag von 516.000 EUR überschreiten, die im oben genannten Gesetz festgelegten Bedingungen: Vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2023 ist es erforderlich, sich an Unternehmen, Auftragnehmer und Unterauftragnehmer zu wenden, die das SOA-Attest besitzen oder zumindest einen Vertrag mit einer SOA-Attestierungsstelle unterzeichnet haben, der auf die Erlangung des SOA-Attests abzielt. Ab dem 1. Juli 2023 werden Arbeiten ausschließlich an Unternehmen, Auftragnehmer und Unterauftragnehmer vergeben, die im Besitz der SOA-Zertifizierung sind. Diese Bestimmungen gelten nicht für Arbeiten, die am 20.05.2022 bereits im Gange sind, und für Verträge, die vor dem 20.05.2022 (Datum des Inkrafttretens dieser Verordnung) abgeschlossen wurden. Bauservice steht ab sofort für weitere Informationen oder ein unverbindliches Angebot zur Verfügung. Für weitere Informationen wenden Sie sich an das Team von Bauservice. Tel. 0472 208308, email info@bauservice.it