Preisanpassung für Baumaterialien bei öffentlichen Bauarbeiten bis 31.12.2023 wieder möglich
30.03.2022
Die Möglichkeit der Preisrevision wird ab sofort in jedem Vergabevertrag ausdrücklich vorgesehen. Die Bestimmung wurde am 28.03.2022 im Gesetz Nr. 25 vorgesehen. Die Regelung gilt bis zum 31.12.2023. Die Preisrevision kann immer dann verlangt werden, wenn sich die Preise der einzelnen Baumaterialien um mehr als 5% erhöht haben. Jeweils am 31. März und am 30 September eines jeden Jahres werden vonseiten des Infrastrukturenministeriums die vom ISTAT erhobenen Preisveränderungen aufgelistet. Die Forderungen müssen von Seiten der Firmen innerhalb von 60 Tage nach Veröffentlichung des genannten ministeriellen Dekretes der Preiserhöhungen beantragt werden.