Beschleunigung der Vergabe von öffentlichen Aufträgen – Lex Covid – Anwendung der nationalen Bestimmungen

23.02.2022

(LPA/sv) Nachdem einige Bestimmungen des das LG Nr. 3 vom 16. April 2020 (sog. lex covid) für verfassungswidrig erklärt wurden, ist die Anwendung der nationalen Vereinfachungs- und Beschleunigungsbestimmungen, die zur Bewältigung der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Notlage erlassen wurden (siehe insbesondere die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 120/2020 "Decreto Semplificazioni" und des Gesetzes Nr. 77/2020 "Decreto Rilancio“ ), bei öffentlichen Aufträgen im Interessenbereich des Landes zulässig. Damit gelten, bis auf Weiteres, für die Ausschreibung von Arbeiten folgende Schwellenwerte: bis zu € 150.000 → Direktauftrag ohne notwendige Konsultation mehrerer Wirtschaftsteilnehmer von € 150.000 bis € 1.000.000 → Verhandlungsverfahren mit mindestens 5 Wirtschaftsteilnehmern von € 1.000.000 bis € 5.382.000 → Verhandlungsverfahren mit mindestens 12 Wirtschaftsteilnehmern über € 5.382.000 → Offenes Verfahren Für mehr Klarheit über die konkreten Auswirkungen der nationalen Bestimmungen und die Schwellenwerte für Lieferungen und Dienstleistungen siehe die beigefügte Anlage. Anlage