Öffentliche Ausschreibungen: neue EU-Schwellenwerte ab 1. Januar 2022
03.12.2021
Die neuen EU-Schwellenwerte für das Vergaberecht wurden im Amtsanzeiger der Europäischen Union veröffentlicht. Somit gelten ab 1. Jänner 2022 folgende neue EU-Schwellenwerte: Bauaufträge: 5.382.000 Euro (alt: 5.350.000 Euro), Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 215.000 Euro (alt: 214.000 Euro), Liefer- und Dienstleistungsaufträge der zentralen öffentlichen Auftraggeber (z.B. Ministerien): 140.000 Euro (alt: 139.000 Euro) Sektorenauftraggeber bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen: 431.000 Euro (alt: 428.000 Euro)