Preisanpassung für Baumaterialien bei öffentlichen Bauarbeiten – Verordnung wurde veröffentlicht

25.11.2021

Das Dekret des MIMS (Ministerium für Infrastruktur und nachhaltige Mobilität) wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Darin wird der Anstieg der Preise für die wichtigsten Baumaterialien im ersten Halbjahr 2021 im Vergleich zum Durchschnittspreis im Jahr 2020 ermittelt. Die von den zuständigen Ämtern ausgearbeiteten Änderungen, die in der beigefügten Tabelle enthalten sind, wurden von der Kommission aus Vertretern des Ministeriums, der öffentlichen Auftraggeber und der Wirtschaftsteilnehmer mehrheitlich angenommen. Auf der Grundlage des Dekrets können Wirtschaftsteilnehmer, die öffentliche Aufträge erhalten, bei den Vergabestellen eine Entschädigung für die durch die Erhöhungen entstandenen Mehrkosten beantragen und dabei die Menge der verwendeten Materialien angeben. Der Antrag muss bis zum 7. Dezember 2021 eingereicht werden und Angaben über die Materialn mit entsprechenden preiserhöhungen sowie deren Mengen enthalten. Außerdem ist auch anzugeben ob das Unternehmen als Klein-, Mittel- oder Großnternehmen eingestuft ist. Die Vergabestellen müssen die entsprechenden Preiserhöhungen auszahlen und können, wenn sie erklären, dass sie nicht über ausreichende Mittel verfügen, auf den beim Ministerium eingerichteten Sonderfonds zurückgreifen, der mit 100 Millionen Euro dotiert ist. Die größte Preisveränderung betrifft den Stahl mit einem Anstieg von über 40 %. Bei einigen Materialien, wie z. B. glatten, flachen und gestreiften Stahlblechen aller Dicken und Stahlbändern für Bauwerke oder Straßenbarrieren, erreicht der Anstieg 59,37 % bzw. 76,43 %. Auch die Kosten für Holz und Kupfer stiegen stark an. Link Dekret MIMS Link Anlage Dekret Link Rundschreiben über die Modalitäten Siehe auch die Bauservice-Meldung vom 10.11.2021 Siehe auch die Bauservice-Meldung vom 02.09.2021