Anwendungsrichtlinie zur verpflichtenden Anwendung der aktuellen Richtpreisverzeichnisse

26.01.2021

Seit über einem Jahr kommt es immer wieder zu Schwierigkeiten mit der Anwendung der Richtpreisverzeichnisse. Die verschiedenen Interessensvertreter der Wirtschaftsteilnehmer haben die Landesverwaltung und die Agentur für öffentliche Verträge um die Klärung von damit zusammenhängenden Fragen ersucht. Es kommt immer wieder vor, dass aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Anwendung des Verzeichnisses Ausschreibungen leer ausgehen, Rechtsstreitigkeiten sowohl im Verfahren selbst als auch in der Ausführungsphase entstehen. Aus diesen Gründen hat die Südtiroler Landesregierung eine neue Anwendungsrichtlinie im Sinne des Art. 40 des LG 16/2015 genehmigt, um den Vergabestellen Erläuterungen und Hilfen für eine optimale Anwendung dieses Instruments zu geben. Die Anwendungsrichtlinie behinhaltet unter anderem: Die verpflichtende Anwendung des aktuellen Richtpreisverzeichnisses vonseiten der Vergabestellen zur Berechnung des Ausschreibungsbetrags und der Erstellung der Kosten- und Massenberechnung bei öffentlichen Arbeiten. Falls ein Projekt auf der Grundlage eines vorhergehenden Richtpreisverzeichnisses erstellt wurde muss dieses mit dem aktuell geltenden Preisen aktualisiert werden. Fehlt eine bestimmte Position im Richtpreisverzeichnis, die für die Erstellung eines Projekts notwendig ist, muss eine eigene Preisanalyse gemäß Punkt 3.1. durchgeführt werden. Diese müssen dem Wirtschaftsteilnehmer zur Verfügung gestellt werden. Sämtliche Subjekte die an der Planung, der Überprüfung und der Genehmigung beteiligt sind (Projektant, Einziger Verfahrensverantwortlicher, technische Unterstützung des EVV, Projektprüfer), sowie die öffentliche Verwaltung sind verpflichtet, die geltenden Bestimmungen, die vorliegende Anwendungsrichtlinie sowie die Richtpreisverzeichnisse für Hoch- und Tiefbau anzuwenden. Die Nichteinhaltung des Art. 16, Abs. 1 des LG 16/2015, der vorliegenden Anwendungsrichtlinie oder des Richtpreisverzeichnisses hat die Unrechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens zur Folge. Download: Anwendungsrichtlinie zur Verwendung der Richtpreisverzeichnisse Richtpreisverzeichnis online