Aussetzung Einzahlung des CIG-Beitrages an die ANAC

26.05.2020

Die Einzahlung des ANAC-Beitrages für Ausschreibungen ober- und unterhalb der EU-Schwelle wird bis zum 31.12.2020 für alle Vergaben von Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträgen, Architektur- und Ingenieurleistungen ausgesetzt.   Mit der Mitteilung des Präsidenten der ANAC vom 20. Mai 2020 wurde klargestellt, dass vom 19. Mai 2020 bis zum 31. Dezember 2020 die Verpflichtung zur Einzahlung des CIG-Beitrags ausgesetzt wird.   Für Ausschreibungen, die bereits am 18. Mai 2020 veröffentlicht waren, ist der Beitrag noch fällig.   Siehe Rundschreiben Südtiroler Landesverwaltung Circolare Autoritá Nazinale Anticorruzione del 20.05.2020