Coronavirus: DURC - Aussetzung der Wirkungen von auslaufenden Verwaltungsakten

01.04.2020

Im Artikel 103, Absatz 2 des Gesetzesdekrets "CURA ITALIA" vom 17.03.2020 Nr. 18 wurde festgelegt, dass Bescheinigungen wie z. B. das DURC für die ordnungsgemäße Beitragslage, die in der Zeit von einschließlich 31. Jänner 2020 bis zum 15. April 2020 verfallen würden, dennoch ihre Gültigkeit behalten und zwar bis einschließlich 15. Juni 2020. Information entnommen aus einer Mitteilung des Südtiroler Landesverwaltung Art. 103 - Decreto 18/2020 "Cura Italia"