Ausschreibungen: keine Stempelmarke auf wirtschaftlichem Angebot
17.10.2019
Das wirtschaftliche Angebot (Anlage C/C1), muss im Zuge des Ausschreibungsverfahrens nicht mehr mit der gesetzlich vorgeschriebenen Stempelsteuer versehen werden. Diesbezüglich hat die Landesverwaltung ein Gutachtens der Agentur der Einnahmen zur Anfrage Nr. 906-101/2019 erhalten. Die Agentur für öffentliche Verträge der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol hat bereits die entsprechenden Ausschreibungsbedingungen in jenen Abschnitten, welche sich auf das wirtschaftliche Angebot beziehen, angepasst, wobei jeglicher Bezug auf die Stempelmarke entfernt wurde. Die Verpflichtung zur Entrichtung der Stempelmarke auf Anlage A - Anagrafische Daten bleibt jedoch weiterhin gültig. Link zur News: Aktualisierung der Ausschreibungsbedingungen - Anlagen C/C1 ohne Stempelmarke