Gesetzesdekret „Sblocca Cantieri“: Neues Höchstmaß für Weitervergabe bis 50 %
29.04.2019
Das Gesetzesdekret Nr. 92/2019 tritt mit 19.04.2019 in Kraft. Die Vergabeagentur hat bereits sämtliche Ausschreibungsunterlagen angepasst. Die wichtigste Neuerung betrifft die Möglichkeit zur Weitervergabe bis zu einem Höchstausmaß von 50% (Art. 105 Absatz 2) Die Vergabestellen sehen das Höchstausmaß in den Ausschreibungsbedingungen vor. Hier noch eine Aufstellung der wichtigsten Neuerungen des Dekrets, welches den Kodex der Verträge 50/2016 ändert, und auf das Landesvergabegesetz 16/2015 Einfluss haben: Art. 23 Absatz 3-bis : Unternehmen-Ideenwettbewerb für Bauaufträge betreffend ordentliche und außerordentliche Instandhaltung mit Ausnahme von Eingriffen, welche Erneuerungen oder Austausch von strukturellen Teilen von Bauwerken oder Anlagen vorsehen (der novellierte Art. 216 Absatz 4-bis führt den Unternehmer-Ideenwettbewerb grundsätzlich für endgültige Projekte, welche bis 31.12.2020 genehmigt werden, ein) Art. 23 Absatz 11 : Unter den technischen Spesen der Kostenberechnungen des Bauwerks sind auch die Kosten für mit dem Vorhaben verbundene Untersuchungen einzufügen Art. 35 Absatz 18 : Vorschusszahlungen von 20% auf Dienstleistungen und Lieferungen ausgedehnt Art. 80 Absätze 1, 2, 3, 4, 5 und 10 : im Besonderen wird auf Teilnahmeanforderungen des Unterauftragnehmers, kein Ausschluss des Konkurrenten (nachdem der Dreiervorschlag der Unterauftragnehmer abgeschafft wurde) hingewiesen Art. 110 : die Bestimmung wurde novelliert und führt Maßnahmen für die Teilnahme an Ausschreibungen von Unternehmen in Schwierigkeiten ein (Übergangsbestimmung bis 15.8.2020) Abschaffung des Art. 1, Absatz 912 des Gesetzes vom 30. Dezember 2018, Nr. 148: die Direktbeauftragung bei Bauaufträgen zwischen 40.000 und 150.000 Euro wurde aufgebhoben Beim nachfolgenden Dokument handelt es sich um eine Gegenüberstellung der alten und neuen Rechtsvorschriften, welche die Änderungen des Gesetzesdekretes nachvollziehen: Text des GD “Sblocca cantieri“ im GA Nr. 92 vom 18.4.2019 - Hervorgehobene Änderungen [PDF 283 KB]