Anwendungsrichtlinie betreffend die Formeln für die Berechnung der ungewöhnlich niedrigen Angebote sowie des automatischen Ausschlusses wurde überarbeitet
06.11.2019
Neue Regeln für Berechnung der ungewöhnlich niedrigen Angebote sowie des automatischen Ausschlusses Mit Beschluss der Südtiroler Landesregierung Nr. 1099 vom 30.10.2018 wurde eine Vereinfachung eingeführt. Die in der Anwendungsrichtlinie entwickelten Formeln bzw. Berechnungen für die Ermittlung der ungewöhnlichen Angebote und des damit zusammenhängenden automatischen Ausschlusses sind ab sofort für alle Verhandlungsverfahren fakultativ. Das bedeutet, dass wenn die Vergabestelle der Ansicht ist, dass mit keinen übertrieben niedrigen Angeboten zu rechnen ist, von dieser Prozedur abgesehen werden kann. Eine ähnliche Regel hatte es früher bis Euro 500.000 für Bauaufträge bereits gegeben. Diese kann nun auf alle Verhandlungsverfahren bis zur Schwelle des offenen Verfahrens (Euro 2.000.000 für Bauaufträge sowie Euro 221.000 für Lieferungen und Dienstleistungen) angewendet werden. Mit Beschluss Nr. 898 vom 05.11.2019 hat die Südtiroler Landesregierung die Gültigkeit und Wirksamkeit des eigenen Beschlusses Nr. 1099 vom 30.10.2018 ohne zeitliche Begrenzung bestätigt. Weitere Informationen finden Sie hier Beschluss der Landesregierung Nr. 1099 - Überarbeitung der Anwendungsrichtlinie betreffend die Formeln für die Berechnung der ungewöhnlich niedrigen Angebote sowie des automatischen Ausschlusses [PDF 727 KB] Hier können die Excel-Berechnungs-Vorlagen heruntergeladen werden: Tabelle Berechnung ungew. nied. Angebote - ausschliesslich nach Preis, Abs.I, Art.2 BLR 1099/2018 (MS EXCEL 2007 42 KB) Tabelle Berechnung ungew. nied. Angebote – Qualität/Preis, Abs. II BLR 1099/2018 (MS EXCEL 2007 35 KB) Tabelle Berechnung ungew. nied. Angebote – ausschliesslich nach Preis, Abs.I, Art.1 BLR 1099/2018 (MS EXCEL 2007 49 KB)