Neue EU-Schwellenwerte im Vergaberecht ab 01.01.2016

29.12.2015

Im Amtsblatt der Europäischen Union vom 25. November 2015 wurden die neuen EU-Schwellenwerte für das Vergaberecht veröffentlicht. Somit gelten ab 1.1.2016 im Sinne des Art. 28 des D.lgs nr. 163/2006  folgende neue EU-Schwellenwerte: Bauaufträge: 5.225.000 Euro (alt: 5.186.000 Euro), Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 209.000 Euro (alt: 207.000 Euro), Liefer- und Dienstleistungsaufträge der zentralen öffentlichen Auftraggeber (z.B. Ministerien): 135.000 Euro (alt: 134.000 Euro) Sektorenauftraggeber bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen: 418.000 Euro (alt: 414.000 Euro) Link Amtsblatt der Europäischen Union