Anzahlung von 20 % auf öffentliche Bauaufträge im Jahre 2015 (10 % für 2016)

12.03.2015

Die Gesetzesnorm welche die Anzahlung von 10 % auf öffentliche Bauaufträge vorsieht wurde bis zum 31.12.2016 verlängert. Außerdem ist die Vorauszahlung ab dem 01.03.2015 und begrenzt auf das Jahr 2015 auf 20 % erhöht worden. (in Kraft seit 01.03.2015 - Gesetz Nr. 11 vom 27. Februar 2015) Die im Juni 2013 eingeführte Verpflichtung für die öffentlichen Verwaltungen, sieht vor, dass innerhalb von 15 Tagen nach Arbeitsbeginn 10% Vorschuss auf den Vertragspreis auszuzahlen sind (20 % für das Jahr 2015); dazu muss eine Bank- oder Versicherungsbürgschaft über den Betrag des Vorschusses, erhöht um die gesetzlichen Zinsen für den Zeitraum, der für die Einbringung des Vorschusses notwendig ist, vorgelegt werden. Link zum Rundschreiben vom der Autonomen Provinz Bozen Südtirol vom 02.10.2013:  Rundschreiben Link: Formular B1