Aufträge ohne Baugenehmigung sind ungültig

10.02.2015

Vergabevertäge zum Bau von Immobilien sind ungültig, wenn keine Baukonzession vorliegt. Der Kassationsgerichtshof hat diesbezüglich Ende 2014 mit Urteil Nr. 21350 eine Klarstellung erlassen. Demnach sind Vergabeverträge die die Realisierung von Immobilien betreffen, im Sinne der Art. 1346 und 1418 des Zivilgesetzbuches ungültig, wenn keine Baukonzession vorliegt. In diesem Fall verstößt der Vertrag gegen die urbanistischen Bestimmungen und wäre somit gesetzeswidrig. Die Firma hat kein Anrecht auf Auszahlung der Leistungen. Es ist also ratsam bei Vergabeverträgen die den bau von Immobilien betreffen, vom Auftraggeber die entsprechende Baukonzession zu verlangen und diese gegebenenfalls im Vergabevertrag zu zitieren (Nr. und Ausstellungsdatum). Wenn hingegen die Baukonzession nach Vertragsabschluss ausgestellt wurde, jedoch vor Realisierung des Bauwerkes, dann ist der Vertrag gültig und die Firma hat Anrecht auf die Auszahlung der Leistungen.