Vorlage Modell GAP bei öffentlichen Ausschreibungen nicht mehr notwendig

03.06.2013

Mit Schreiben des Innenministeriums (Nr. 11001/119/20(8) vom 16.05.2014), wurde vom Ministerium bestätigt, dass das Modell G.A.P. als stillschweigend abgeschafft gilt. Das vollinhaltliche Schreiben des Innenministerium finden sie hier . Das Modell GAP zur Antimafiabescheinigung musste bei Ausschreibungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge oder Dienstleistungen von den öffentlichen Körperschaften sowie privaten Unternehmen und/oder Gesellschaften als Zuschlagsempfänger (oder als Ersteher einer eventuellen Weitergabe des Auftrags an einen Subunternehmer) ausgefüllt werden. Der Vordruck wurde von den öffentlichen Körperschaften im Regierungskommissariat eingereicht. Die Erhebung umfasste sämtliche Aufträge in Höhe von 51.645,69 Euro (ehem. 100.000.000 Lire) inklusive MwSt. oder höher.