Gebot der zwingenden Übereinstimmung zwischen Beteiligung an Bietergemeinschaft mit der Arbeitsausführung wurde abgeschafft

21.08.2014

Mit Gesetz Nr. 80/2014 wurde das Gebot der zwingenden Übereinstimmung zwischen der Beteiligung an der Bietergemeinschaft mit der Ausführung im Bereich der Arbeiten abgeschafft bzw. abgeändert. Dies betrifft die Bestimmungen laut Absatz 13 vom Art. 37 des GVD 163/2006 (aufgehoben) und den Art. 92 Abs. 2 der Verordnung 207/2010 (abgeändert) Auch die laufenden Verträge sind davon betroffen und somit werden die Änderungen auf die Verfahren und die Verträge, deren Bekanntmachungen oder Aufforderungen zwecks einer Vergabe vor dem Datum des 28.05.2014 veröffentlicht wurden, sowie im Falle von Vergaben ohne Veröffentlichung einer Bekanntmachung oder Aufforderung zur Erstellung eines Angebotes, bezogen auf die Verträge, für welche am genannten Datum bereits die Aufforderungen übermittelt worden sind, angewandt In einem Rundschreiben hat die Agentur für die Verfahren und die Aufsicht im Bereich öffentliche Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge der Autonomen Provinz Bozen Südtirol am 21.08.2014 auf diese Änderung hingewiesen.