Zertifizierung von Forderungen gegenüber der öffentlichen Hand um die Auszahlung zu beschleunigen

28.08.2014

Eine Plattform für die Zertifizierung von Forderungen von Unternehmen gegenüber der öffentlichen Hand wurde eingerichtet,. Damit kann die Auszahlung derselben beschleunigt werden. Sobald ein Unternehmen die Zertifizierung erhalten hat, kann es a) seine Forderung abtreten, b) über Banken und Finanzvermittler einen Vorschuss fordern oder c) mit geschuldeten staatlichen und lokalen Steuerbeträgen ausgleichen. Die Plattform wurde Ende 2012 vom Wirtschafts- und Finanzministerium eingeführt, um die Auszahlung der Verbindlichkeiten der öffentlichen Verwaltungen gegenüber den Unternehmen zu beschleunigen. Die Unternehmen können unter der Adresse http://certificazionecrediti.mef.gov.it die Zertifizierung von Guthaben aus Dienstleistungen, Lieferungen, Aufträgen und professionellen Leistungen gegenüber der öffentlichen Hand beantragen. Die Zertifizierung erfolgt innerhalb von 30 Tagen. Gesellschaften, Einzelunternehmen oder natürliche Personen, die gegenüber staatlichen und regionalen Verwaltungen, autonomen Landesverwaltungen, Lokalkörperschaften, Einrichtungen des nationalen Gesundheitswesens, nationalen öffentlichen Körperschaften und Handelskammern Forderungen aufweisen, stellen das entsprechende Gesuch kostenfrei nach Anmeldung auf der Plattform. Nach Eingang der Zertifizierung hat das Unternehmen verschiedene Möglichkeiten: die Zahlung seitens der öffentlichen Verwaltung innerhalb der auf der Zertifizierung angegebenen Frist abzuwarten oder die zertifizierte Forderung mit staatlichen, regionalen und lokalen Steuerschuldbeträgen bzw. Vor- und Fürsorgebeiträgen, Versicherungsprämien wegen Unfall und Berufskrankheit und anderen Forderungen der öffentlichen Verwaltungen zu verrechnen. Zudem kann die Forderung abgetreten oder bei Banken und Finanzvermittlern um deren Vorschuss ersucht werden. Ein spezifisches Rahmenabkommen zwischen dem Wirtschafts- und Finanzministerium und der italienischen Bankenvereinigung sieht die Garantie des Staates für zertifizierte Forderungen vor und gewährt den Unternehmen günstigere Bedingungen. Um die staatliche Garantie beanspruchen zu können, muss innerhalb 31. Oktober 2014 um die Zertifizierung der am 31. Dezember 2013 fälligen Forderungen ersucht werden. Das Wirtschafts- und Finanzministerium hat auf der Plattform http://certificazionecrediti.mef.gov.it einen Leitfaden über die Zertifizierung von Forderungen zur Verfügung gestellt. Die Handelskammer unterstützt die Unternehmen bei der Zertifizierung von Forderungen gegenüber der öffentlichen Verwaltung Weitere Informationen über den Zugang zur Plattform sowie über den möglichen Einsatz der Zertifizierung erteilt die Handelskammer Bozen, Ansprechpartner Alexander Dalsasso, Tel. 0471 945 532, E-Mail:  alexander.dalsasso@handelskammer.bz.it .